Allgemeine Vertragsbedingungen

Zweck der Spielgruppe (SG) ist es, allen Kindern, die 1-2 Jahre vor dem Eintritt in den Kindergarten stehen, erste Erfahrungen ausserhalb des Elternhauses zu ermöglichen. Dabei lernt es, auf andere Kinder zuzugehen und diese zu akzeptieren. Auf einfühlsame Weise werden die Kinder dabei von unseren ausgebildeten Spielgruppenleiterinnen begleitet. Ihre Sinne werden angeregt, wobei nicht das Endprodukt im Vordergrund steht, sondern das Erlebnis.    

Eintritte in die SG sind im August (eine Woche nach Schuljahresbeginn) sowie nach Absprache mit der Koordinatorin möglich, sofern Platz vorhanden ist. Die Gruppen bestehen aus mindestens 6, höchstens 8/9 Kindern. Mit der Einteilung des Kindes erhalten Sie eine Kopie des Vertrages. Der Vertrag gilt für die Dauer eines Spielgruppenjahres.    

Anmeldungen werden nur in schriftlicher Form (Online-Anmeldeformular) berücksichtigt. Reservationen und/oder mündliche Anmeldungen werden nicht entgegengenommen.   Bei der Gruppeneinteilung werden Alter, Geschlecht und Muttersprache des Kindes sowie die Wünsche der Eltern nach Möglichkeit berücksichtigt. Kinder, die die Spielgruppe ein zweites Jahr besuchen wollen, müssen neu angemeldet werden. Melden Sie Ihr Kind sowohl in der SG als auch im Kindergarten an, so muss dies auf der Anmeldung vermerkt werden.  

Kündigungsfrist sind 3 Monate, jeweils auf das Monatsende schriftlich bei der Koordinatorin einzureichen.
Der Vertrag läuft automatisch per 31. Juli aus.

Es ist den Spielgruppenleiterinnen nach einem Gespräch mit den Eltern und der Koordinatorin vorbehalten, Kinder zurückzustellen, resp. vom Besuch auszuschliessen, wenn sich das Kind augenscheinlich in der Gruppe nicht wohlfühlt und/oder überfordert ist und dadurch die Arbeit mit der Gruppe verunmöglicht.  

Konditionen: CHF 20.— für 2 ½ Stunden in der Innenspielgruppe. Die Waldspielgruppe kostet CHF 25.- für  2 ½ Stunden.  Mit dem Eintritt in die Spielgruppe wird ein obligatorischer Administrationsbeitrag von CHF 30.- pro Spielgruppenjahr fällig.   Die Quartalsrechnungen sind im Voraus und innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Gemahnt wird nur einmal mit einer zusätzlichen Gebühr von CHF 10.-. Wird der Betrag danach nicht innert 10 Tagen überwiesen, so wird der Spielgruppenplatz frei gegeben. Sie bezahlen den für Ihr Kind pro Schulquartal freigehaltenen Spielgruppenplatz. Absenzen, Ferien während der Schulzeit oder vorzeitiger Austritt des Kindes gehen zu Lasten der Eltern. Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Zollikofen.  

Haftpflichtversicherung: Sie besteht für den Fall, dass Ihr Kind während der Spielgruppe durch schuldhaftes Verhalten der Leiterin einen Schaden erleiden sollte. Hingegen gehen die Kosten zu Lasten der privaten Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung des Kindes oder der Eltern, wenn das Kind ohne Verschulden der Leiterin verunfallt oder einen Schaden an Personen, Sachen oder Gebäuden verursacht.


 AVB Spielgruppenverein Zollikofen